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Donnerstag, Juli 08, 2010

Dogs die in hot cars

Im Sommer immer wieder ein Ärgernis: Hund im Auto, Türen und Fenster zu. Wir haben auch inder Nebenstraße einen Hund im Kofferraum entdeckt, der voll zur Sonne geparkt war. Nachdem wir ca. 10min rumgelungert haben und nicht so richtig wussten, was zu tun ist, kam die Halterin dann und meinte nur, es waren gerade mal 5min.

Peta empfiehlt:

Falls Sie einen Hund in einem Auto sehen, notieren Sie sich Farbe, Modell, Marke und Kennzeichen des Autos und lassen Sie den Halter im Geschäft ausrufen oder kontaktieren Sie den örtlichen Tierschutz oder die Polizei.

Andere gehen weiter:

Sollten Sie demnächst in die Situation kommen und einen Hund in einem geschlossenen Auto leiden sehen, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Man beschädigt schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum! Das heißt konkret, am besten schlägt man vorsichtig eine der hinteren Seiten-scheiben ein, da Front- und Heckscheibe aus Sicherheitsglas sind und der Ersatz dieser Scheiben erheblich teurer ist. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten und das wird er in vielen Fällen tun - ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten auf jeden Fall so viele Zeugen wie möglich dabei sein, zur Not fremde Passanten. Vergessen Sie allerdings nicht, sich deren Namen und Anschrift zu notieren.

Auf jeden Fall kann man prüfen, ob die Türen verschlossen sind oder ein Zettel mit Handynummer im Auto liegt und dann erst Polizei oder den HTV anrufen: 040 - 21 11 06 -0

In der entsprechenden Tierschutz-Hundeverordnung ist grundsätzlich nicht verboten, den Hund im Auto zu lassen, aber in einem aufgeheizten Auto ohne Fensteröffnung und Wassernapf ist § 8 verletzt:

§ 8 Fütterung und Pflege

(1) Die Betreuungsperson hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Sie hat den Hund mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

(2) Die Betreuungsperson hat

3. für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug verbleibt;

Erstellt von tixus um 7:28 PM Kategorien:
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