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Ja, ich finde es ist schlechter Geschmack (schon seit 1999):
Don't Overdo Signatures. Signatures can tell the world something about you, but keep them short. A signature that is longer than the message itself is considered to be in bad taste.
Und wie längst bekannt, sind diese Klauseln zu allem Überfluß auch noch unnötig:
Derartige Angstklauseln sind rechtlich völlig nutzlos. Mehr als den Schutz, den das Recht dem Inhalt einer Mail ganz von selbst gewährt, kann man auch durch einen solchen Hinweis nicht bewirken: Es ist nicht möglich, jemandem durch einen Text einseitig irgendwelche Pflichten aufzuerlegen [10]. Man kann sich und anderen derartige Disclaimer also getrost ersparen. Sinnvoller als juristisch aussehende Statements ist allemal eine einfache, freundliche Bitte, doch bei einer etwaigen Fehlsendung dem Absender Bescheid zu sagen.