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Donnerstag, Dezember 31, 2009

Radfahren

Wie schwierig, ja fast vergiftet das Verhältnis der Verkehrsteilnehmer mitunter ist, zeigt diese kleine Episode eines radfahrenden Autofahrers: Ich fahre mit dem Rad über die Kreuzung und muss schon ziemlich aufpassen, um nicht von einer sportiven Corsa-Fahrerin übergebraten zu werden. Sie kurbelt das Fenster runter und weisst auf die Fußgängerampel: "Da ist Rot!" Da hat sie die Farben ja schon mal richtig erkannt. Leider ist ihr die für mich geltenden Fahrradampel völlig entgangen, die bestimmungsgemäß länger grün anzeigt als die für Fußgänger...

Das macht zwei Probleme deutlich: Die Autofahrer kennen separate Fahrradampeln häufig überhaupt nicht und können sie darüber hinaus auch schlecht einsehen, da die Ampeln vor dem Überweg plaziert sind. Die Situation hinterläßt also nur Verlierer: Ich ärgere mich über ignorante Autofahrer und für sie bin ich nur ein weiterer radelnder Rotsünder.

[Update: Ich hab die Stelle nochmal ohne Puls angefahren und ein Foto gemacht - die Ampel ist im Prinzip ziemlich gut einsehbar, sie ist sogar zur Straße gerichtet, aber für die Autofahrer leider zu hoch angebracht!]

Besser wird das Ganze leider auch nicht mit den neuen Regeln für Radfahrer, die im September beschlossen wurden:

So müssen Radler von nun an auf einem Fahrradweg ohne eigene Ampel das Rotlicht für den Autoverkehr beachten statt das für die Fußgänger.

Hier besteht das Problem, dass die wenigsten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer natürlich auch nicht, sie müssen überhaupt keine Prüfung ablegen) verpflichtet sind, sich auf dem Laufenden zu halten und auch in Nachschulungen diese Regeln kaum gelehrt werden. Die Folge sind falsche Annahmen und "Überzeugungen". Das größte und lebensgefährlichste Ärgernis ist die schon länger nicht mehr gültige Benutzungpflicht für Radwege. Es ist im Prinzip ganz einfach: Alle Radwege mit blauen Schildern, auf denen ein Fahrrad abgebildet ist, müssen benutzt werden. Die Aufstellung dieser Schilder unterliegt jedoch 2 Voraussetzugen. Und an diesen entzündet sich die Diskussion um die Benutzungspflicht. Die Schlussfolgerungen der Ablehner der Pflicht sind in meinen Augen sehr widersprüchlich sind und begründen nicht hinreichend, warum man auf der Straße fahren darf.

Es gilt nämlich:

Verkehrstechnische Voraussetzungen für die Anordnung: Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen und nicht, damit zum Beispiel Autos schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen.

Bauliche Voraussetzungen für die Anordnung: Der Radweg muss bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“) ... Viele Kommunen schildern demzufolge ihre Radwege rechtswidrig benutzungspflichtig aus.

Soweit so gut, aber der entscheidene Teil ist für mich jeweils dieser:

Damit ist der Zwang zur Benutzung solcher Wege in vielen Fällen auf dem Rechtswege anfechtbar. (...) Trotzdem müssen aber die Radwege benutzt werden, da auch rechtswidrige Verwaltungsakte (das Anbringen eines Verkehrsschildes ist solch ein Verwaltungsakt) wirksam sind.

Damit ist doch gesagt, dass der Radfahrer nicht die Wahl hat, die Straße zu benutzen, selbst bei unzumutbaren oder vollgeparkten Radwegen. Es ist erstmal rechtswidrig. Das hatte ich bisher allerdings anders gesehen, und somit bin ich nun unsicher, ob ich auf der Straße fahren darf. Sicher bin ich mir, dass ich hinterm Lenker nicht auf die Anfechtbarkeit pochen möchte.

Daher enthält auch dieser Artikel des radelnden Doktors Fehler: Das Bild zeigt die in meinen Augen rechtswidrige Benutzung der Straße. Hinzu kommt, dass der Weg zwar nicht breit genug sein mag, aber auf jeden Fall gut befahrbar und nicht blockiert.
Radfahren, Hamburg, Fahrradampel, Radwege

Erstellt von tixus um 2:26 AM Kategorien:
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