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Dienstag, Februar 09, 2010

Verbrechen

Ein Buch über "Verbrechen". Mit Sympathie für die Mandanten aber auch lakonischer Distanz, ohne Wertung. Es ist anders als Krimis, denn einige der kurzen Geschichten finden keinen Abschluss: Der Mörder unbekannt und frei, das Verbrechen nicht gesühnt.

Einen schöner Einblick und eine schöne Webseite befinden sich unter zehnseiten.de :

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Von Schirach vermittelt nebenbei Einblicke in das Prinzip des Rechtsstaats und der modernen Strafprozessordnung.

Meineid: Die letzte Reform der Strafprozessordnung hat den Eid als obligatorische Beteuerung einer Aussage im Strafprozess abgeschafft. Wir glauben schon lange nicht mehr daran. Wenn ein Zeuge lügt, lügt er eben - kein Richter denkt ernsthaft, das würde sich durch einen Eid ändern lassen.

Notwehr-Exzess: Die Notwehrsituation ist offensichtlich. Wenn jemand bedroht wird, darf er sich wehren. Er darf sich so wehren, dass der Angriff endgültig beendet wird ... und man ist nicht in der Wahl der Mittel beschränkt: Gegen einen Faustschlag darf man einen Knüppel, gegen ein Messer eine Pistole einsetzen, man muss nicht das mildeste Mittel wählen. Aber: Dem Gegner, den man bereits kampfunfähig geschossen hat, darf man nicht noch den Kopf abschlagen.

Ein Anwalt will nicht immer wissen, was wirklich passiert ist. Das hat auch seinen Grund in der StPO: Wenn der Verteidiger weiss, dass der Mandant in Berlin getötet hat, darf er keine "Entlastungszeuge" hören, die sagen, dass er in München war.

Unser Strafrecht ist Schuldstrafrecht. Wir strafen nach der Schuld, wir fragen, in welchem Maß wir den Täter verantwortlich machen können. Das ist kompliziert. Im Mittelalter war es einfacher, man bestrafte nur nach der Tat: Einem Dieb wurde die Hand abgehackt. Und zwar immer.

Staatsanwaltschaft: Anders als in Amerika und England ist sie in Deutschland keine Partei, sonder verhält sich neutral. Sie ist objektiv, sie ermittelt auch entlastende Umstände.

Wird Anklage erhoben, muss das Gericht entscheiden, ob sie zur Verhandlung zugelassen wird. Der Richter eröffnet das Verfahren, wenn er eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch hält.

Und noch medizinische Einblicke:

Karotissinusreflex: Eine Geschichte beschreibt einen mutmaßlichen Profikiller, der in Notwehr seinen Gegner mit einem Schlag auf den Karotissinus tötet. Der Schlag löst einen Reflextod aus.

Erstellt von tixus um 10:36 PM Kategorien: Buch
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